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Gelöst: Zu große E-Mails (10MB) werden vom Exchange 2013 abgelehnt

Probleme mit der E-Mailgröße und den Empfang größerer Mails

Problem

E-Mails mit Anhängen von 7-8 MB werden vom Exchange-Server abgelehnt, mit dem Hinweis, dass die maximale Nachrichtengröße 10MB betragen darf. Alle Empfangsconnectoren sind jedoch so konfiguriert, dass sie 30MB annehmen.

Wie kann das Problem behoben werden?

Lösung

 Neben den jeweiligen Transportrollen (Allgemein -> Maximale Größe für empfangene Nachricht (MB)) muss auch die Organisationseinstellung für die maximal zulässige Nachrichtengröße eingestellt werden. Diese kann im ECP unter "Nachrichtenfluss -> Empfangsconnectors -> Mehr (rechts neben Aktualisieren) -> Einstellungen für Organisationstransport" eingestellt werden. Es ist hierbei zu beachten: Die Maximale Größe für empfangene Nachrichten und die für gesendete Nachrichten sollte identisch sein, damit es keine Verwirrung bei Benutzern gibt. 

Außerdem zum Thema zu beachten

Es kann vorkommen, dass E-Mails mit z.B. einer Anhangsgröße von 7,5MB ca. 30% größer sein können, als der Anhang auf der Festplatte. Das hängt mit dem Encoding zusammen. Eine E-Mail setzt sich generell aus drei Teilen zusammen: Header, Body & Anhang.

Header sind im Regelfall unkritisch, interessanter sind die letzten beiden. So ist eine HTML-E-Mail natürlich deutlich größer als eine Text-E-Mail. So kann es sein, dass wenn man eine 7,5MB große Datei mit ein wenig HTML-Text sendet, diese Mail schon die 10MB-Grenze knackt.

10 MB sind heutzutage zwar wenig, dennoch sollte die maximale E-Mail-Größe nicht zu hoch angesetzt werden, da unter anderem Outlook mit E-Mails die z.B. 30MB groß sind, eine Gedenkminute beim Lesen / Laden benötigt. Außerdem kann damit der Internetanschluss oder gar E-Mail-Server lahmgelegt werden.

Diese Tipps dienen als knowledgebase zur internen Nutzung. Es steht natürlich jedem frei, dieses Wissen auf eigene Gefahr anzuwenden. Wir empfehlen, den Rat Ihres Netzwerk-Administrators einzuholen, oder uns mit der Lösung Ihres Problems zu beauftragen. Verwendete Markennamen und Warenzeichen sind Namen/Eigentum der jeweiligen Firmen/Hersteller.

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